Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes beim Verkauf einer Immobilien bei Ratenzahlung innerhalb von 10 Jahren
BFH VIX R 18/16 am 10. Mai 2017
Wird bei einem Verkauf einer privaten Immobilie, die vor weniger als 10 Jahren erworben wurde, ein Veräußerungsverlust erzielt, so muss dieser Verlust im Falle von mehrjährigen Ratenzahlungen anteilig in Höhe der Ratenzahlungen über die Jahre verteilt werden.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel: Beachten Sie, dass im Verkaufsfall innerhalb von 10 Jahren gegen mehrjährige Ratenzahlungen mit Gewinn zunächst die Ratenzahlungen in vollem Umfang mit den fortgeführten Anschaffungskosten verrechnet werden müssen, bevor ein zu versteuernder Veräußerungsgewinn entsteht. Eine anteilige Verteilung des Veräußerungsgewinns zur Glättung von Einkommensteuersatzspitzen ist leider nicht möglich.