Be­rücksichtigung eines Ver­äußerungs­verlustes beim Verkauf einer Im­mobilien bei Raten­zahlung innerhalb von 10 Jahren

BFH VIX R 18/16 am 10. Mai 2017

Wird bei einem Verkauf einer privaten Im­mobilie, die vor weniger als 10 Jahren erworben wurde, ein Ver­äußerungs­verlust erzielt, so muss dieser Verlust im Falle von mehrjährigen Raten­zahlungen anteilig in Höhe der Raten­zahlungen über die Jahre verteilt werden.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel: Beachten Sie, dass im Verkaufs­fall innerhalb von 10 Jahren gegen mehr­jährige Raten­zahlungen mit Gewinn zunächst die Ratenzahlungen in vollem Um­fang mit den fortgeführten Anschaffungskosten ver­rechnet werden müssen, bevor ein zu ver­steuer­nder Ver­äußerungs­gewinn entsteht. Eine anteilige Verteilung des Ver­äußerungs­gewinns zur Glät­tung von Ein­kommen­steuer­satz­spitzen ist leider nicht möglich.