Vermietung von Flüchtlingsunterkünften umsatzsteuerfrei

OFD Frankfurt/M Verfügung vom 21.3.2016 am 17. Juni 2016

Schließen Sie als Unternehmer einen Mietvertrag für Flüchtlingsunterbringung mit mehr als 6 Monaten Laufzeit ab, ist dieser Mietvertrag umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuerfreiheit umfasst auch übliche Nebenleistungen, wie Gebäudereinigung, Gestellung von Mobiliar und Bettwäsche.