Voller Werbungskostenabzug bei Beseitigung von Vandalismus-Schäden verursacht durch den Mieter
BFH IX R 6/16 am 4. Dezember 2017
Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus im guten Zustand erworben, welches fremdvermietet wird, und verursacht der Mieter innerhalb der ersten Jahre nach Anschaffung mutmaßlich Vandalismus-Schäden an der Immobilie, so können Sie die Kosten für die Wiederinstandsetzung grundsätzlich voll als Werbungskosten abziehen, so der BFH in seinem Urteil vom 09.05.2017. Die 15%-Grenze in Höhe der Anschaffungskosten für die ersten drei Jahre („anschaffungsnahe Herstellungskosten“, siehe Artikel: Anschaffungsnahe Herstellungskosten) greift für diesen Fall nicht.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Damit Sie in einem solchen ärgerlichen Fall nicht auch noch Streit mit dem Finanzamt bekommen, empfehlen wir Ihnen als Steuerberater den guten Zustand bei Kauf zu dokumentieren. Werfen Sie also ein Exposé, ein Übergabeprotokoll oder Besichtigungsbilder nicht weg.
Auch im Falle von Schäden durch höhere Gewalt (Sturm-, Wasserschaden, Wasserrohrbruch, Brand etc.) dürfte nach unserer Einschätzung ebenfalls die 15%-Grenze nicht gelten.