Voller Werbungs­kostenabzug bei Be­sei­tigung von Vandalismus-Schäden verursacht durch den Mieter

BFH IX R 6/16 am 4. Dezember 2017

Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus im guten Zu­stand erworben, welches fremd­vermietet wird, und ver­ursacht der Mieter innerhalb der ersten Jahre nach Anschaffung mut­maßlich Vanda­lismus-Schäden an der Im­mobilie, so können Sie die Kosten für die Wiederinstandsetzung grund­sätzlich voll als Werbungs­kosten abziehen, so der BFH in seinem Urteil vom 09.05.2017. Die 15%-Grenze in Höhe der An­schaffungs­kosten für die ersten drei Jahre („anschaffungsnahe Her­stellungs­kosten“, siehe Artikel: Anschaffungsnahe Her­stellungs­kosten) greift für diesen Fall nicht.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:

Damit Sie in einem solchen ärger­lichen Fall nicht auch noch Streit mit dem Finanz­amt bekommen, empfehlen wir Ihnen als Steuer­berater den guten Zustand bei Kauf zu doku­mentieren. Werfen Sie also ein Exposé, ein Übergabe­protokoll oder Be­sichtigungs­bilder nicht weg.

Auch im Falle von Schäden durch höhere Gewalt (Sturm-, Wasser­schaden, Wasser­rohrbruch, Brand etc.) dürfte nach unserer Ein­schätzung eben­falls die 15%-Grenze nicht gelten.