Werbungskostenabzug bei Wohnungsleerstand
BFH IX R 17/16 am 30. April 2017
Können Sie Ihr Vermietungsobjekt auch ohne Ihr Zutun oder Verschulden nicht vermieten, weil beispielsweise die Instandhaltungsrücklage veruntreut wurde oder keine Einigkeit zwischen den Eigentümern hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen erzielt werden kann, so kann es Sie doppelt treffen:
Nicht nur, dass Sie einen Vermögensverlust infolge der Nichtvermietbarkeit erleiden, laufen Sie auch Gefahr, dass das Finanzamt Ihnen Ihre Werbungskostenüberschüsse nicht anerkennt. Hieran kann beispielsweise auch nicht das aktive Bemühen um Mietersuche (zum Beispiel durch Einschaltung eines Immobilienmaklers) Abhilfe schaffen, wenn die Wohneinheit dauerhaft nicht in einem vermietbaren Zustand ist und gebracht werden kann.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel: Lesen Sie immer die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung, bevor Sie eine Vermietungswohnung erwerben, um vorab Problem-Immobilien bei Ihrer Kaufentscheidung zu identifizieren.