Info für Rentner
Nach dem Alterseinkünftegesetz müssen auf dem neuen Formular Anlage R, die jeder Ehegatte separat auszufüllen hat, ergänzende Angaben über die Einkünfte den Rentner getätigt werden.
Viele ältere Menschen haben bisher keine Steuererklärung abgegeben, weil sie meinten, dass Renten grundsätzlich steuerfrei seien, auch wenn dem nicht so war.
Immer schon war auch die gesetzliche Rente steuerpflichtig, allerdings nur zu einem geringen Anteil, dem sog. Ertragsanteil.
Wer beispielsweise mit 65 Jahren aus dem Berufsleben ausschied, musste nur 27 % versteuern.
Durch das Alterseinkünftegesetz 2005 sind Renten mindestens zur Hälfte steuerpflichtig geworden. Der Besteuerungsanteil ist für jeden Rentnerjahrgang festgelegt worden.
Wer bis zum Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 % versteuern, wer in 2006 in Rente geht, muss diese mit 52 % steuern.
Ab dem Jahr 2040 werden dann Renten wie Pensionen besteuert, also in vollem Umfang im Jahr des Zuflusses.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2002 der Bundesregierung aufgegeben die Renten und die Beamtenpension steuerlich gleich zu behandeln.
Der Mehrbelastung der Rentner stehen Entlastungen der Erwerbstätigen gegenüber, da die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung allmählich von der Steuer befreit werden durch einen verbesserten Sonderausgabenabzug steigend bis zum Jahr 2040.
So ist bei den Rentenbeiträgen für 2005 ein Abzug von 60 % zulässig, 2006 steigt der Anteil auf 62 %.
Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der größte Teil davon durch den steuerfreien Arbeitnehmeranteil ausgeschöpft wird.
Selbständige können grundsätzlich ebenfalls Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen, allerdings werden für 2005 ebenfalls nur 60 % von bis zu 20.000 € anerkannt. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen steht ihnen ein Abzug 2.400 € zur Verfügung.