Wir schaffen Preistransparenz für Sie
- Keine festen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, keine bösen Überraschungen für Sie.
- Abrechnung nach „Augenmaß“
statt nach dem Stoppuhr-Prinzip. - Abrechnung nach Zeitgebühr bei Rechtsbehelfsverfahren
anstelle von trivialen „Streitwerten“. - Keine pauschalen Entgelte für Post- und Telekommunikation
Wie funktioniert unser Abrechnungssystem?
Grundsätzlich kommt für Steuerberatungsleistungen die Steuerberatungsvergütungsverordnung (StBVV) zur Anwendung.
Damit Sie nicht mehr zahlen, als Sie an Leistung beziehen, rechnen wir abweichend von der Steuerberatervergütungsverordnung
grundsätzlich bei Leistungen der Berufsträger (Steuerberater) nach Zeitaufwand ab. Somit erreichen wir eine verursachungsgerechte
und faire Leistungsvergütung die für Sie einfach nachvollziehbar ist.
In allen übrigen Fällen (z. B. Jahresabschluss, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen)
rechnen wir gemäß Steuerberatervergütungsverordnung ab. Die Steuerberatervergütungsverordnung bietet eine große Bandbreite.
Nun ist das Steuerberatergebührenrecht mit den Zehntelsätzen, Gegenstandswerten sowie dazugehörigen Honorartabellen für viele nicht leicht verständlich.
Durch den Einsatz modernster Software (z. B. Scanbuchhaltung) und durch gezielte Mitarbeiterschulungen können wir in der Regel unsere Dienstleistungen zu Mittelwerten der Gebührenverordnung bzw. unter Mittelwerten anbieten.
In den Fällen, in denen wir nach Zeitaufwand abrechnen, gelten folgende Stundensätze:
(Beachten Sie hierbei als Vergleichsmaßstab: nach § 13 StBVV beträgt der Mindeststundensatz bereits
Stand: 01.01.2024 | Nettopreise | USt 19% | Bruttopreise |
---|---|---|---|
Steuerberatung für unsere Dauerkunden durch die Berufsträger | |||
Laufende Steuerberatung | 135,00 €/Std | 25,56 € | 160,65 €/Std |
Besondere Steuerberatung durch Fachberater (z. B. Nachfolgeberatung, Vermögensnachfolge, Umstrukturierungen und Umwandlungen, Bewertung) |
160,00 €/Std | 30,40 € | 190,40 €/Std |
Für Dienstleistungen ohne Dauermandat (z. B. Sonderberatungen, Vorträge und Auslandsaufträge) | |||
Laufende Steuerberatung | 155,00 €/Std | 29,45 € | 184,45 €/Std |
Besondere Steuerberatung durch Fachberater (z. B. Nachfolgeberatung, Vermögensnachfolge, Umstrukturierungen und Umwandlungen, Bewertung) |
175,00 €/Std | 36,10 € | 208,25 €/Std |
Zusätzliche Tätigkeiten der Buchführungskräfte | |||
Sachbearbeiter/in Steuerfachangestellte/r (insb. Nach § 33 Abs. 7 StBVV) |
75,00 €/Std | 14,25 € | 89,25 €/Std |
Bilanzbuchhalter/in Steuerfachwirt/in (insb. Nach § 33 Abs. 7 StBVV) |
90,00 €/Std | 17,10 € | 107,10 €/Std |
Zertifizierte/r Umsatzsteuerexperte/in | 80,00 €/Std | 15,20 € | 95,20 €/Std |
Zusätzliche Tätigkeiten der Jahresabschlusskräfte | |||
Jahresabschlussfachmitarbeiter/in (insb. nach § 35 Abs. 3 StBVV) |
75,00 €/Std | 14,25 € | 89,25 €/Std |
Bilanzbuchhalter/in Steuerfachwirt/in (insb. nach § 35 Abs. 3 StBVV) |
90,00 €/Std | 17,10 € | 107,10 €/Std |
Lohnabrechnung | |||
Erstmalige Einrichtung der Stammdaten | 13,00 €/AN | 2,47 € | 15,47 €/AN |
Erstellen der Lohnabrechnung (ab 5. MA 16,00 €/MA netto) | 18,00 €/AN | 3,42 € | 21,42 €/AN |
Zusätzliche Tätigkeiten der Lohnfachkräfte (insb. Nach § 34 Abs. 5 StBVV) Hierzu gehören z. B. Anforderungen von Lastschriftermächtigungen, Bescheinigungen jeglicher Art, manuelle An- und Abmeldungen |
80,00 €/Std | 15,20 € | 95,20 €/Std |
Zusätzliche Tätigkeiten der Fachassistent/in Lohn (insb. Nach § 34 Abs. 5 StBVV) Hierzu gehören z. B. Anforderungen von Lastschriftermächtigungen, Bescheinigungen jeglicher Art, manuelle An- und Abmeldungen |
85,00 €/Std | 16,15 € | 101,15 €/Std |
Lohnfachmitarbeiter/in | 85,00 €/Std | 16,15 € | 101,15 €/Std |
Erstmalige Einrichtung der Baulohn | 14,50 €/AN | 2,76 € | 17,26 €/AN |
Erstellen der Baulohnabrechnung | 20,00 €/AN | 3,80 € | 23,80 €/AN |
Preise für Anteils-/Unternehmensbewertung
Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Ein pauschales Angebot abzugeben, ohne das zu bewertende Unternehmen zu kennen, erscheint weder sachgerecht noch seriös. Gerne geben wir Ihnen ein verbindliches Angebot nach einem detaillierten Kennenlernen-Gespräch, in dem wir Auftragsgegenstand und -umfang gemeinsam abstecken. Dieses Gespräch ist für Sie kostenlos, aber nicht umsonst.
Preise für Wirtschaftsprüfung
Da für Wirtschaftsprüfer keine berufsspezifische Gebührenverordnung, wie für Steuerberater, existiert, erstellen wir ihnen gerne ein individuelles Angebot nach Zeitaufwand. Als Orientierung geben wir Ihnen vorab einen Überblick über unsere Stundensätze:
Nettopreise | USt 19% | Bruttopreise | |
---|---|---|---|
Dipl.–Kfm. WP StB Timo Weltz, CVA | 190,00 €/Std | 36,10 € | 226,10 €/Std |
Prüfungsassistenten | 85,00 €/Std | 16,15 € | 101,15 €/Std |
Preise Testamentsvollstreckung
Wir bieten Ihnen für unsere Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker ein faires Vergütungsmodell an. Nicht leistungsunabhängige Gegenstandswerte, wie beispielsweise im Rahmen der Vergütungsempfehlung des Notarvereins, sondern nur der tatsächliche Zeitaufwand kommt zur Abrechnung, wenn Sie dies als Erblasser wünschen:
Nettopreise | USt 19% | Bruttopreise | |
---|---|---|---|
Dipl.–Kfm. WP StB Timo Weltz, CVA | 190,00 €/Std | 36,10 € | 226,10 €/Std |
Prüfungsassistenten | 85,00 €/Std | 16,15 € | 101,15 €/Std |
Alle Abrechnungspreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Unsere Honorarvereinbarungen sind einfach transparent gestaltet.