Wir übernehmen soziale Verantwortung

Uns ist es wichtig nicht nur Verantwortung für unsere fachliche Arbeit zu übernehmen, sondern auch den Erfolg unserer Arbeit mit Menschen zu teilen. Was liegt da näher als Steuern zu sparen und dabei etwas Gutes zu tun? Mit Spenden können wir ein wenig dazu beitragen, dass es Bedürftigen ein wenig besser geht.

Darum hat unsere Steuerberatungskanzlei in 2018 die Patenschaft für eine Schule in einem kleinen Dorf Namens Grey in Nepal übernommen. Die Schule liegt im Langtang-Area im Himalaya-Gebirge und wurde bei dem großen Erdbeben in 2015 vollständig zerstört. Durch internationale Entwicklungshilfe und viel privatem Engagement konnte das Schulgebäude in erdbebensicherer Bauweise neu aufgebaut werden. Bildung ist die Grundlage für nachhaltige Veränderungen und Entwicklung, eine Wahrheit, die gerne bei uns in Vergessenheit gerät.

Jedes Kind, egal wo es geboren ist, sollte die Möglichkeit für eine gute Schulausbildung erhalten.

Unsere Vision liegt darin den rund 140 Kindern in unserer Patenschule eine bessere Zukunft durch Schulbildung zu ermöglichen. Die Analphabetenquote liegt in Nepal bei rund 35%.

Können Sie sich einen Klassenraum vorstellen, ohne Schultische oder Schulbänke, keinen Glasscheiben vor den Fenstern in den mehr als 2.000 Hm über dem Meeresspiegel gelegenen Schulgebäuden, kein elektrisches Licht und nur eine kleine, alte Tafel in den Klassenräumen? Schulbücher? Fehlanzeige. Auch im Winter nehmen die Kinder mit ihrer teils spärlichen Bekleidung und teils in Flipflops den langen und beschwerlichen Weg in die Schule auch aus den Nachbardörfern auf sich.

Durch unser finanzielles, aber auch persönliches Engagement möchten wir unseren Beitrag im Sinne der schutzbedürftigen Kinder leisten. Als Steuerberater sind wir Wissensträger und es ist uns eine Herzensangelegenheit die rund 140 Schulkinder mit schulischem Wissen auf Ihrem Lebensweg ein Stück zu begleiten.

Dinge, die für uns völlig normal sind, sind in anderen Ländern häufig nicht normal. Umso mehr freuen wir uns über die Fortschritte, die wir bisher erzielen konnten. Bei unserem ersten Besuch haben wir Schulmaterialien für den Schulunterricht mitgebracht:

Digitalisierung heißt auch die Einführung von Computerkursen. So hat ein größeres Bauunternehmen die alten Notebooks gespendet, die hier einen sehr guten Zweck gefunden haben. Zudem haben wir einige Wochen im Monat einen Computerlehrer organisiert, welcher die Kinder mit der digitalen Welt bekannt macht:

Bei unserem letzten Besuch vor Ort haben wir die neuen Schulmöbel inspiziert, welche nach langer Planung den Weg in das abgelegene Bergdorf gefunden haben:

Sämtliche Klassenräume sowie den Kindergarten haben wir zwischenzeitig auch mit Teppichen auslegen lassen.

Für die warmen und kalten Monate im Jahr haben wir Schuluniformen, Schuhe, Mützen und Schals organisiert.

Eines der beiden größeren Infrastrukturprojekte, welches zwischenzeitig teilweise umgesetzt werden konnte, ist der Bau eines befestigten Schulhofes. Die Schule befindet sich in Hanglage und in der Monsunzeit war der Schulvorhof schlammig.

Die Errichtung eines hohen Zaunes, damit die Kinder sicher Ball spielen können, durfte natürlich nicht fehlen. Nun fehlt noch die Asphaltierung.

Ende 2020 konnte die Asphaltierung des Schulhofes trotz der Auswirkungen der CO-VID19-Pandemie abgeschlossen werden und die Kinder erfreuen sich nun mehr einem Sportplatz.

Weiterhin hat eines der drei Schulgebäude einen neuen Anstrich bekommen.

Derweilen laufen die Vorbereitungen der Eröffnung des Internatshauses. Zu diesem Zweck wurden Matratzen und Decken angefertigt und in das Dorf transportiert.

Überraschend hat sich die nepalesische Regierung bereit erklärt, den Bau eines weiteren Schulhauses zu übernehmen. Dieses soll dann noch mit weiteren Finanzmitteln erweitert werden, so dass mindestens 80 Kinder im Internat Platz finden. So wird es möglich sein weitere 40 Kinder eine Schulbildung zu ermöglichen. Bis zur Errichtung des Internatsgebäudes werden zwei Häuser zur Unterbringung der Kinder angemietet.

Aktuell warten wir auf die Fertigstellung der dringend benötigten Doppelhochbetten. Zudem muss die Küche für das Internat eingerichtet werden. Durch den Schneefall sind die Zugangswege zeitweise nicht befahrbar und es muss besseres Wetter abgewartet werden.

Auch die Errichtung der ersten Biogasanlage ist fast abgeschlossen. Mit Hilfe der Biogasanlage kann nicht nur gekocht werden, sondern es wird ein kleiner Beitrag zur Verringerung der Abholzung der Baumvegetation in der Bergen geleistet. Eine weitere Biogasanlage ist bereits in der Planung.

Unsere Liste der geplanten Maßnahmen ist noch lang und die schwierigsten Aufgaben liegen noch vor uns. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes bezahlen wir Teile des Lehrpersonals, weil der Staat keine ausreichenden finanziellen Mittel bereitstellt. Aktuell gibt es nur 6 Lehrer für die 8 Schulklassen.

Wir planen in den nächsten Jahren die Errichtung eines Gäste- und Internatshauses, so dass auch weiteres Lehrpersonal beschäftigt werden kann und um Kindern aus weiter entfernt gelegenen Dörfern eine Internatsmöglichkeit anzubieten. Ziel ist es Schulstrukturen in diesem Gebiet zu zentralisieren und die nur wenig verfügbaren Lehrkräfte besser konzentrieren und organisieren zu können.

Wir werden auf dieser Seite fortlaufend über den Fortgang des Schulprojekts in 2021 berichten.

Wir hoffen mit unserem Vorbild und dem steuerlichen Hintergrund mehr Menschen dazu zu bewegen ein klein wenig von unserem Wohlstand mehr zu teilen und für die Förderung von steuerbegünstigten Zwecken einzusetzen.

So können Sie als natürliche Person Spenden sowie gegebenenfalls Mitgliedsbeiträge zur Förderung gewisser steuerbegünstigter Zwecke für die in diesem Teil genannten Zwecke bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich abziehen.

An Stelle der vorgenannten Grenze können Selbstständige, Personengesellschaften und Gewerbetreibende bis zu 4% der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern steuerlich absetzen, wenn dieser Betrag höher ist als die vorgenannte Grenze. Diese Beträge gelten auch für Kapitalgesellschaften.

Zum steuerlichen Nachweis der Spende benötigen Sie grundsätzlich eine Zuwendungsbestätigung von der gemeinnützigen Organisation nach amtlichem Muster (Spendenbescheinigung). Für inländische Spenden, die 300 Euro nicht übersteigen bzw. ohne Betragsgrenze für Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein Sonderkonto genügt grundsätzlich der vereinfachte Spendennachweis über einen Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (z.B. Kennzeichnung der Überweisung als Spende im Onlinebanking-Programm).

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Steuerersparnis durch Spendenabzug.