Unternehmen in der Krise

In der Krise werden die meisten Fehler gemacht und wir beraten gerne in diesem Zusammenhang, um Sie vor Schaden zu bewahren und Vermögenswerte zu erhalten, sofern dies möglich ist.

Auslöser für Krisen sind ganz verschieden und reichen von der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners über die Fehlbeurteilung von Marktchancen, die fehlende betriebswirtschaftliche Führung oder Fehler, die durch Unerfahrenheit in der Unternehmensführung verursacht sind.

Bei gutem Willen und Aufgeschlossenheit für eine Veränderung lässt sich in aller Regel eine Krisenbewältigung, oft auch ein Neuanfang, herbeiführen.

Die Gläubiger eines Unternehmens oder einer Einzelunternehmung sind in aller Regel zu Zugeständnissen bereit, wenn sie exakte Informationen über die Lage des Unternehmens erhalten. So sollte also keiner im Management zögern alle erforderlichen Daten lückenlos bereit zustellen, um Misstrauen und Vorbehalte abbauen zu können.

Faire Partnerschaft mit den Gläubigern in der Krise setzt beiderseitige vollumfängliche Information voraus.

Wir betreuen Sie in diesem Fall nicht alleine, sondern wir bitten jeweils erfahrene Experten um Mitwirkung.

Wir raten von einer Insolvenz-Verschleppung ab, weil sich ein Unternehmer damit strafbar macht, aber wir raten auch vor übereilten Schritten in Richtung Insolvenzantrag ab, weil damit oft noch bestehende Chancen genommen und in jedem Fall erhebliche Kosten produziert werden.

Mitunter reichen die Mittel eines Unternehmens nicht aus, um alle fälligen Ansprüche bedienen zu können; in diesem Fall ist der Unternehmer gut beraten, die Gläubiger gleichmäßig und in Raten zu bedienen, weil auf diese Art und Weise eine Insolvenz verschoben oder vermieden werden kann.

Die Gerichte genehmigen Insolvenzanträge in der Regel nach fruchtlosen Vollstreckungen, wenn also fällige Verbindlichkeiten ratenweise bedient werden, schützt sich das Unternehmen vor einem Insolvenzantrag.

Die Krankenkassen beantragen bei Rückständen in aller Regel innerhalb von drei Monaten die Insolvenz, wegen der persönlichen Haftung für bestimmte Steuern und die Sozialabgaben sollten Rückstände in diesem Bereich immer vermieden werden.

Notfalls können Löhne und Gehälter nur anteilig ausgezahlt werden, die dementsprechenden Abzugsbeträge dürfen aber nicht unbezahlt bleiben.

Die Gründung von neuen Unternehmen mit nahen Angehörigen kann richtig und falsch sein, es kommt jeweils auf die individuellen Voraussetzungen an.

Auch die Beantragung einer Liquidation in der Schlussphase einer GmbH schützt nicht vor einem Insolvenzverfahren, sollte aber immer erwogen werden; eine Liquidation bietet aber Steuer- und möglicherweise darüber hinaus Kostenvorteile, die man in die Planung einbeziehen muss.

Ferner möchten wir auf die Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleichs verweisen und auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum so genannten Scheck-Vergleich.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass nur sehr erfahrene Insolvenzverwalter nach unserer Kenntnis die Absicht des Gesetzgebers mit dem neuen Insolvenzrecht umsetzen können, nämlich das Unternehmen zu erhalten.

In vielen Fällen stellt sich die Insolvenz als teuer und fruchtlos dar.

Jede legale und außerhalb der Insolvenz liegende Sanierung ist daher der Vorrang vor der Zerschlagung des Unternehmens zu geben.