Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung - ein Vergleich der Modelle

Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten Unternehmen jeder Größenordnung an eine Unterstützungskasse für sie einzurichten.

In diese Unterstützungskasse werden Lohnbestandteile eingezahlt, verzinslich angelegt und später im Ruhestand wieder ausgezahlt.

Die steuerliche Besonderheit ist, dass die zur Finanzierung verwendeten Gehaltsteile nach derzeitiger Rechtslage nicht steuerpflichtig und nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Erst die später im Ruhestand fälligen Leistungen sind als Einkommen zu versteuern, aber dann mit einem in der Regel niedrigeren Steuersatz, weil das Einkommen im Alter meist geringer als das Arbeitseinkommen von heute ist und weil dann auch noch zusätzliche steuerliche Freibeträge zur Verfügung stehen.

Durch die Sozialversicherungsfreiheit entsteht auch auf Seiten des Unternehmens ein Vorteil, der höher ist als die laufenden Verwaltungskosten der Unterstützungskasse.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen somit die Kosten der Sozialversicherung von etwa 20 % und der Arbeitnehmer die Lohnsteuer auf den Teil, den er in eine Unterstützungskasse durch Gehaltsumwandlung einzahlt.

Bei einem Steuersatz von nur 30 % ergibt sich damit für den Arbeitnehmer eine Ersparnis von (20% + 30%=) immerhin 50 %.

Die Möglichkeiten der Unterstützungskasse kommen für alle Arbeitnehmer des Unternehmens und auch für die Gesellschafter-Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften in Frage.

Versorgt werden kann der Arbeitnehmer selbst und sein Ehepartner oder die Kinder, oder der Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

Die Sozialversicherungsfreiheit für die Leistungen an die Unterstützungskasse endet derzeit im Jahr 2008 und ist bis dahin nicht in der Höhe wie beispielsweise bei einer Direktversicherung begrenzt.

Sollte der Gesetzgeber die Sozialabgabenfreiheit nicht über 2008 hinaus verlängern, besteht aber die Möglichkeit, die Anwartschaften, die bis 2008 angewachsen sind, steuerfrei und sozialabgabenfrei auf einen Pensionfonds zu übertragen.

Bei der Steuerfreiheit soll es nach derzeitiger Rechtslage verbleiben.

PENSIONSKASSE

System: Pensionskassen ähneln Lebensversicherungen. Bei ihnen schließt der Arbeitgeber eine Rentenpolice für den Mitarbeiter ab.

Direktversicherung

System: Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenpolice für den Mitarbeiter ab. Die Verwaltung ist damit für den Unternehmer unkompliziert.

Aus Chefsicht

Pensionskasse Direktversicherung
+ Haftungsrisiko für Rentenzahlungen gering, da vorsichtige Kapitalanlage + Haftungsrisiko für Rentenzahlungen gering, da vorsichtige Kapitalanlage
+ Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen möglich (bis 2008), wenn Mitarbeiter nicht die Riester-Zulagen wählt. + Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen möglich (bis 2008), wenn Mitarbeiter nicht die Riester-Zulagen wählt.
+ Belastet die Bilanz nicht + Belastet die Bilanz nicht
+ Keine Beiträge zum Pensionsversicherungsverein + Keine Beiträge zum Pensionsversicherungsverein
+ Wenig Verwaltungsarbeit + Wenig Verwaltungsarbeit
+ kein Vetorecht des Mitarbeiters!
+ lange erprobtes Modell + lange erprobtes Modell
+ Einführung ist relativ einfach + Einführung ist relativ einfach
Die Direktversichrung erspart nur dann Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil), wenn Beiträge aus Einmalzahlungen stammen (etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)

Aus Arbeitsnehmersicht

Pensionskasse Direktversicherung
+ Gutverdiener können steuerlich attraktive Pauschalbesteuerung wählen, allerdings nur für Beträge, die 2160 € übersteigen (2002) + Gutverdiener können steuerlich attraktive Pauschalbesteuerung wählen, allerdings nur für Beträge, die 2160 € übersteigen (2002)
+ Einzahlungen können steuer- und (bis 2008) sozialabgabenfrei bleiben
+ Riester-Zulagen möglich + Riester-Zulagen möglich
+ Kapitalwahlrecht möglich + Kapitalwahlrecht möglich
+ Schützt of auch bei Berufunfähigkeit, sichert die Familie ab + Schützt of auch bei Berufunfähigkeit, sichert die Familie ab
+ Hohe Rendite möglich, wenn Pensionskasse in Investmentfonds anlegt (fondsgebundene Pensionskasse) + Hohe Rendite möglich, wenn Direktversicherung in Fonds anlegt (fondsgebundene Direktversicherung)
+ Geringe Kostenbelastung + Geringe Kostenbelastung
+ Kann beim Arbeitgeberwechsel gut mitgenommen werden! + Kann beim Arbeitgeberwechsel gut mitgenommen werden!
+ Alle Förderungen additiv möglich
+ Private Fortführung möglich + Private Fortführung möglich
In der Pensionskasse gibt es für die spätere Rente nur geringe Steuerfreibeträge: maximal 2010 Euro In der Direktversichrung sind die Leistungen erst ab dem 60. Lebensjahr frei verfügbar