Umsatzsteueraufteilungsschlüssel bei Gebäuden

BFH VR 2/10 vom 03.07.2014 am 7. September 2014

Bei gemischt genutzten Gebäuden gilt hinsichtlich der Umsatzsteuer zwar in der Regel der Flächenschlüssel, wenn dieser aber zu keinem sachgerechten Ergebnis führt, kann der Umsatzschlüssel angewendet werden.