Abgabe­frist zur Steuer­erklärung 2016 bei elek­tronischer und authen­tifizierter Über­mittlung bis zum 31.07.2017 verlängert

Hessisches Finanzministerium am 3. Juni 2017

Steuer­bürger und Unter­nehmer, die bis dato noch nicht ihre Steuer­erklärung 2016 abgegeben haben oder keinen Steuer­berater mit der Erstellung ihrer Steuer­erklärung 2016 beauftragt haben, können sich freuen: Wenn Sie Ihre Steuer­erklärung 2016 elek­tronisch über ELSTER abgeben und dabei das sog. authen­tifizierte Verfahren verwenden, verlängert sich die Abgabe­frist bis zum 31.07.2017.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
1. Wenn Sie keinen Steuer­berater mit der Er­stellung Ihrer Steuer­erklärung beauftragen, müssen Sie die Einkommen­steuer­erklärung 2016 bis spätestens zum 31.05.2017 bei Ihrem Finanz­amt eingereicht haben. Mit der Presse­mitteilung des Hess­ischen Finanz­ministerium vom 08.05.2017 haben Sie nunmehr 2 Monate mehr Zeit. Somit können Sie bei hohen Nach­zahlungen 2 Monate mehr nutzen, um Ihre Steuer­nachzahlung anzusparen oder hinaus­zuschieben, ohne Gefahr von Ver­spätungs­zuschlägen.
2. Die Frist­verlänger­ung gilt für Arbeit­nehmer, als auch für Selbstständige und Gewerbe­treibende.
3. Physische Belege zur Steuer­erklärung müssen Sie seit Anfang 2017 nicht mit einreichen.