Abgabefrist zur Steuererklärung 2016 bei elektronischer und authentifizierter Übermittlung bis zum 31.07.2017 verlängert
Hessisches Finanzministerium am 3. Juni 2017
Steuerbürger und Unternehmer, die bis dato noch nicht ihre Steuererklärung 2016 abgegeben haben oder keinen Steuerberater mit der Erstellung ihrer Steuererklärung 2016 beauftragt haben, können sich freuen: Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2016 elektronisch über ELSTER abgeben und dabei das sog. authentifizierte Verfahren verwenden, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.07.2017.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
1. Wenn Sie keinen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragen, müssen Sie die Einkommensteuererklärung 2016 bis spätestens zum 31.05.2017 bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben. Mit der Pressemitteilung des Hessischen Finanzministerium vom 08.05.2017 haben Sie nunmehr 2 Monate mehr Zeit. Somit können Sie bei hohen Nachzahlungen 2 Monate mehr nutzen, um Ihre Steuernachzahlung anzusparen oder hinauszuschieben, ohne Gefahr von Verspätungszuschlägen.
2. Die Fristverlängerung gilt für Arbeitnehmer, als auch für Selbstständige und Gewerbetreibende.
3. Physische Belege zur Steuererklärung müssen Sie seit Anfang 2017 nicht mit einreichen.