Grenzen des 'Anscheinsbeweis'

BFH VI R 31/10 vom 21.03.2013 am 12. September 2013

Der „Beweis des ersten Anscheins“ kann von der Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen nicht mehr entgegen gehalten werden. Wenn ein Steuerpflichtiger die Vereinbarung getroffen hat, einen PKW nicht für private Zwecke zu nutzen, dann kann die Finanzbehörde nun nicht mehr behaupten, das sei unglaubwürdig und er habe das zu beweisen.