Anforderung an die Schätzung von Finanzämtern
BFH I R 284-286/83 am 1. Juli 1987
"Schätzungen der Finanzbehörden müssen in sich schlüssig sein, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein."
"Schätzungen der Finanzbehörden müssen in sich schlüssig sein, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein."