Anerkennung der vertraglichen Kaufpreisaufteilung von Grund- und Boden und Gebäude

BFH IX R 12/14 am 16. Januar 2016

Will das Finanzamt von der vertraglichen Kaufpreis­aufteilung von Grund und Boden und Gebäude abweichen, muss es detailliert Beweise hierfür darlegen. Das bloße Argument, dass die Aufteilung „nur der Steuer wegen" getroffen wurde oder dass Abweichungen von mehr als 10% zum Berechnungs­tool des BMF vorliegen, reichen alleine nicht aus.