Umsatzsteuerlicher Vertrauensschutz für gewissenhafte Unternehmer
BFH V R 7/03 am 30. Juli 2008
So lange der Kaufmann seine umsatzsteuerlichen Pflichten gewissenhaft erfüllt, haftet er nicht für Betrug, also „Vertrauensschutz für Unternehmer!“.
So lange der Kaufmann seine umsatzsteuerlichen Pflichten gewissenhaft erfüllt, haftet er nicht für Betrug, also „Vertrauensschutz für Unternehmer!“.