Arbeitszimmer im Dachgeschoss

BFH VI R 39/04 am 12. August 2005

Werden im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses Räumlichkeiten beruflich genutzt, so kann die Abzugsbeschränkung für ein „Arbeitszimmer“ im steuerlichen Sinn (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG) entfallen und die Aufwendungen hierfür können in vollem Umfang Werbungskosten sein.