Umsatzsteuersparmodell für Bauträger bestätigt
BFH XI R 16/14 am 21. Januar 2016
Vermietet ein Bauträger selber eine Wohnanlage für mindestens 2-3 Jahre selber, bevor er die Wohnanlage an eine Grundstücksvermietungs-Gesellschaft weiterveräußert, liegt eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, so dass keine Umsatzsteuer auf die Veräußerung zu zahlen ist.