Umsatzsteuersparmodell für Bauträger bestätigt

BFH XI R 16/14 am 21. Januar 2016

Vermietet ein Bauträger selber eine Wohnanlage für mindestens 2-3 Jahre selber, bevor er die Wohn­anlage an eine Grundstücks­vermietungs-Gesellschaft weiterveräußert, liegt eine nicht umsatz­steuerbare Geschäfts­veräußerung im Ganzen vor, so dass keine Umsatz­steuer auf die Veräußerung zu zahlen ist.