Europaweite Anzeigepflicht der Banken im Erbfall trotz Bankengeheimnis

EUGH C 552/14 am 22. Mai 2016

Eine europäische Bank ist verpflichtet einen Erbfall trotz des gesetzlichen Bank­geheimnisses zu melden und dies europaweit. Somit dürfen insbesondere Erbschaften von Auslands­vermögen von inländischen Steuerbürger wohl weniger am deutschen Fiskus vorbeilaufen. Unsere Empfehlung: Seien Sie proaktiv und geben auch Sie ausländisches Vermögen bei der Erb­schaft­steuer­erklärung an.