Europaweite Anzeigepflicht der Banken im Erbfall trotz Bankengeheimnis
EUGH C 552/14 am 22. Mai 2016
Eine europäische Bank ist verpflichtet einen Erbfall trotz des gesetzlichen Bankgeheimnisses zu melden und dies europaweit. Somit dürfen insbesondere Erbschaften von Auslandsvermögen von inländischen Steuerbürger wohl weniger am deutschen Fiskus vorbeilaufen. Unsere Empfehlung: Seien Sie proaktiv und geben auch Sie ausländisches Vermögen bei der Erbschaftsteuererklärung an.