Feststellung von Liebhaberei: keine zwingende Aufdeckung von stillen Reserven

BFH X R 61/14 am 23. Januar 2017

Mit Urteil vom 11.05.2016 hat der BFH klargestellt, dass der Struktur­wandel von einer steuerlich anzuerkennenden Geschäfts­tätigkeit zur nicht steuerlich anerkennbaren Liebhaberei keine gewinnrealisierende Betriebs­aufgabe darstellt. Somit müssen Einnahmen­überschuss­rechner (4:3-Rechner) keine Aufgabe­bilanz erstellen, indem sie beispiels­weise Forderungen oder Vorräte gewinner­höhend aktivieren müssen und anschließend einen Entnahme­gewinn mit dem höheren Wertansatz zum gemeinen Wert der Wirtschafts­güter versteuern müssen.