Feststellung von Liebhaberei: keine zwingende Aufdeckung von stillen Reserven
BFH X R 61/14 am 23. Januar 2017
Mit Urteil vom 11.05.2016 hat der BFH klargestellt, dass der Strukturwandel von einer steuerlich anzuerkennenden Geschäftstätigkeit zur nicht steuerlich anerkennbaren Liebhaberei keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe darstellt. Somit müssen Einnahmenüberschussrechner (4:3-Rechner) keine Aufgabebilanz erstellen, indem sie beispielsweise Forderungen oder Vorräte gewinnerhöhend aktivieren müssen und anschließend einen Entnahmegewinn mit dem höheren Wertansatz zum gemeinen Wert der Wirtschaftsgüter versteuern müssen.