Gehaltsverzicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers steuerunschädlich möglich

BFH VI R 6/13 am 27. August 2016

Verzichtet ein GmbH-Gesell­schafter-Geschäftsführer auf sein Gehalt, so führt dies nicht zu einem fiktiven, zu versteuernden Gehalts­bezug trotz Gehalts­verzichts mit anschließender verdeckter Einlage, wenn

  1. der Verzicht betrieblich begründet ist (z.B. finanzielle Krise der GmbH) und
  2. der Verzicht bereits vor Entstehung des Gehaltsanspruchs erfolgt.

Unser Steuer­berater-Tipp: Dokumentieren Sie den Gehalts­verzicht vor Beginn des Monats, für den der Verzicht greifen soll, durch einen schriftlichen Gesellschafter­beschluss. Ggf. kann ein Verzicht mit Besserungsschein (späteres Aufleben der Gehaltsforderung bei Eintritt vorher definierter Voraussetzungen (z.B. Erstarkung der finanziellen Ertragskraft)) zielführend sein. Würde nicht auch ein fremder Geschäfts­führer bei Verbesserung der wirtschaftlichen Situation sein zuvor verzichtetes Gehalt nachfordern?