Gehaltsverzicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers steuerunschädlich möglich
BFH VI R 6/13 am 27. August 2016
Verzichtet ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer auf sein Gehalt, so führt dies nicht zu einem fiktiven, zu versteuernden Gehaltsbezug trotz Gehaltsverzichts mit anschließender verdeckter Einlage, wenn
- der Verzicht betrieblich begründet ist (z.B. finanzielle Krise der GmbH) und
- der Verzicht bereits vor Entstehung des Gehaltsanspruchs erfolgt.
Unser Steuerberater-Tipp: Dokumentieren Sie den Gehaltsverzicht vor Beginn des Monats, für den der Verzicht greifen soll, durch einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss. Ggf. kann ein Verzicht mit Besserungsschein (späteres Aufleben der Gehaltsforderung bei Eintritt vorher definierter Voraussetzungen (z.B. Erstarkung der finanziellen Ertragskraft)) zielführend sein. Würde nicht auch ein fremder Geschäftsführer bei Verbesserung der wirtschaftlichen Situation sein zuvor verzichtetes Gehalt nachfordern?