Gewerbe­steuer­gefahr durch integrierte Versorgungs­verträge bei ärztlichen Gemeinschafts­praxen

OFD Frankfurt/M vom 1.6.2016 am 28. November 2016

Schließt die Kranken­kasse mit einer Gemeinschafts­praxis einen integrierten Versorgungs­vertrag in der Gestalt ab, dass neben der ärztlichen Behandlung auch Medi­kamente und andere Hilfs­mittel an die Patienten abgegeben werden, so droht der gesamten Arztpraxis die Gewerbe­steuer­pflicht im Rahmen der gewerblichen Abfärbung.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel: Ärzte sollten darauf achten, in solchen Fällen von vorn hinein einen frei­beruflichen und einen gewerb­lichen Betrieb zu errichten, so dass der Versorgungs­vertrag mit der Kranken­kasse getrennt mit beiden Betrieben separat geschlossen werden kann, mit dem Ziel, die gewerbliche Medikamenten­abgabe ausschließlich auf den gewerblichen Betrieb zu beschränken.