Gewerbesteuergefahr durch integrierte Versorgungsverträge bei ärztlichen Gemeinschaftspraxen
OFD Frankfurt/M vom 1.6.2016 am 28. November 2016
Schließt die Krankenkasse mit einer Gemeinschaftspraxis einen integrierten Versorgungsvertrag in der Gestalt ab, dass neben der ärztlichen Behandlung auch Medikamente und andere Hilfsmittel an die Patienten abgegeben werden, so droht der gesamten Arztpraxis die Gewerbesteuerpflicht im Rahmen der gewerblichen Abfärbung.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel: Ärzte sollten darauf achten, in solchen Fällen von vorn hinein einen freiberuflichen und einen gewerblichen Betrieb zu errichten, so dass der Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse getrennt mit beiden Betrieben separat geschlossen werden kann, mit dem Ziel, die gewerbliche Medikamentenabgabe ausschließlich auf den gewerblichen Betrieb zu beschränken.