Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer statthaft
BFH X R 43/13 am 19. November 2016
Zahlt ein Erbe im Rahmen der Erbschaft die Kirchensteuer für den Erblasser in späteren Jahren nach dem Tod des Erblassers nach, so kann der Erbe die für den Erblasser gezahlte Kirchensteuer bei seiner eigenen Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe abziehen und zwar in dem Jahr, in dem die Kirchensteuer gezahlt wurde.