Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer statthaft

BFH X R 43/13 am 19. November 2016

Zahlt ein Erbe im Rahmen der Erbschaft die Kirchen­steuer für den Erb­lasser in späteren Jahren nach dem Tod des Erb­lassers nach, so kann der Erbe die für den Erblasser gezahlte Kirchensteuer bei seiner eigenen Einkommen­steuer­erklärung als Sonder­ausgabe abziehen und zwar in dem Jahr, in dem die Kirchen­steuer gezahlt wurde.