Steuermindernder Investitionsabzugsbetrag auch vor unentgeltlicher Betriebsübertragung möglich

BFH IV R 14/12 am 14. August 2016

Bildet ein Steuerpflichtiger einen Investitionsabzugsbetrag steuermindernd für die spätere Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes und überträgt er vor Anschaffung des Wirtschaftsgutes seinen Betrieb unentgeltlich, ist der gebildete Investitionsabzugsbetrag nicht rückwirkend steuererhöhend aufzulösen, wenn:

  1. der Übertragende bei Fortführung des Betriebes das Wirtschaftsgutes angeschafft hätte und

  2. im Zeitpunkt der Betriebsübertragung nach objektivierbaren Gesichtspunkten zu erwarten war, dass der Übernehmende die Wirtschaftsgüter fristgemäß anschaffen würde.

Eine Rückgängigmachung des gebildeten Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG kommt nach dem BFH insoweit nicht in Frage.