Veräußerungsgewinne aus einer Kapitalbeteiligung eines Managers sind keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
BFH IX R 43/15 am 30. Januar 2017
Mit Urteil vom 04.10.2016 hat der BFH klargestellt, dass Veräußerungsgewinne einer GmbH-Beteiligung im Sinne von § 17 EStG, die ein angestellter Manager erzielt, nur zu 60% nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden und nicht zu 100% als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Ein Veranlassungszusammenhang zwischen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Managementbeteiligung und Dienstverhältnis ist nicht gegeben.