Berücksichtigung privater Veräußerungsverluste bei Ratenzahlungen
BFH IX R 18/16 am 25. März 2017
Der BFH hat in seinem Urteil von 06.12.2016 entschieden, dass ein privater Veräußerungsverlust im Falle von Ratenzahlungen anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge bei der Einkommensteuer zu berücksichtigen ist und nicht erst im Jahr der letzten Zahlung.