Verkauf einer selbst­genutzten Ferien­wohnung oder Zweit­wohnung innerhalb der 10-Jahres-Spekulations­frist ggf. einkommen­steuer­frei

BFH IX R 37/16 am 7. Dezember 2017

Mit Urteil vom 27.06.2017 hat der BFH entschieden, dass die Steuer­begünsti­gungen für selbst­bewohnte Im­mobilien auch für Ferien­wohnungen und Zweit­wohnungen (z.B. im Rahmen einer doppelten Haushalts­führung) im Hinblick auf Immobilien­verkäufe innerhalb der 10-Jahres­frist gelten.

Verkaufen Sie also innerhalb der 10-jährigen Spekulations­frist Ihre Ferien- oder Zweit­wohn­sitz­wohnung, ist der Veräußerungs­gewinn nur dann steuer­befreit, wenn diese Im­mobilie

  1. im Zeit­raum zwischen An­schaffung oder Fertig­stellung und Veräußerung aus­schließlich zu eigenen Wohn­zwecken oder
  2. im Jahr der Ver­äußerung und in den beiden voran­gegangenen Jahren zu eigenen Wohn­zwecken

genutzt wurden.

Ein Verkauf einer privaten Inlands-Im­mobilie nach Ablauf von 10 Jahren ist immer einkommen­steuerfrei.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:

Das BFH-Urteil bringt für uns als Steuer­berater wichtiges Gestaltungs­potenzial mit sich. Somit können wir Verkäufe in der 10 Jahres-Spekulations­frist einkommen­steuer­frei ge­stalten, wenn eine entsprechende Selbst­nutzung recht­zeitig vorgenommen wird. Auf die An­meldung eines Erst­wohnsitzes am Ort der Ferien­immobilie kommt es nicht an.

Beachten Sie jedoch, in Erbschafts­fällen ist weiterhin nur das Haupt-Familien­eigenheim begünstigt und nicht eine Ferien- oder Zweit­wohnung.