Verkauf einer selbstgenutzten Ferienwohnung oder Zweitwohnung innerhalb der 10-Jahres-Spekulationsfrist ggf. einkommensteuerfrei
BFH IX R 37/16 am 7. Dezember 2017
Mit Urteil vom 27.06.2017 hat der BFH entschieden, dass die Steuerbegünstigungen für selbstbewohnte Immobilien auch für Ferienwohnungen und Zweitwohnungen (z.B. im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) im Hinblick auf Immobilienverkäufe innerhalb der 10-Jahresfrist gelten.
Verkaufen Sie also innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist Ihre Ferien- oder Zweitwohnsitzwohnung, ist der Veräußerungsgewinn nur dann steuerbefreit, wenn diese Immobilie
- im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder
- im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken
genutzt wurden.
Ein Verkauf einer privaten Inlands-Immobilie nach Ablauf von 10 Jahren ist immer einkommensteuerfrei.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
Das BFH-Urteil bringt für uns als Steuerberater wichtiges Gestaltungspotenzial mit sich. Somit können wir Verkäufe in der 10 Jahres-Spekulationsfrist einkommensteuerfrei gestalten, wenn eine entsprechende Selbstnutzung rechtzeitig vorgenommen wird. Auf die Anmeldung eines Erstwohnsitzes am Ort der Ferienimmobilie kommt es nicht an.
Beachten Sie jedoch, in Erbschaftsfällen ist weiterhin nur das Haupt-Familieneigenheim begünstigt und nicht eine Ferien- oder Zweitwohnung.