Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch nicht (rechtzeitige) Abgabe einer Umsatzsteuererklärung

BGH 1 StR 389/16 am 8. April 2017

In einem Urteil vom 08.12.2016 verurteilte der BGH einen Unter­nehmer zu einer mehrjährigen Frei­heits­strafe wegen Hinterziehung von Umsatz­steuer durch Unter­lassen der recht­zeitigen Abgabe der Umsatz­steuer­erklärung.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel: Vermeiden Sie die schweren Kon­sequenzen einer ver­späteten Abgabe von Steuererklärungen, da Sie anderenfalls die Finanz­verwaltung pflicht­widrig über steuerlich er­hebliche Tat­sachen in Un­kenntnis lassen und mit Ablauf der Abgabefrist bei der Umsatz­steuer ggf. die Umsatz­steuer­ver­kürzung bereits automatisch ein­tritt.