Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch nicht (rechtzeitige) Abgabe einer Umsatzsteuererklärung
BGH 1 StR 389/16 am 8. April 2017
In einem Urteil vom 08.12.2016 verurteilte der BGH einen Unternehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Unterlassen der rechtzeitigen Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel: Vermeiden Sie die schweren Konsequenzen einer verspäteten Abgabe von Steuererklärungen, da Sie anderenfalls die Finanzverwaltung pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lassen und mit Ablauf der Abgabefrist bei der Umsatzsteuer ggf. die Umsatzsteuerverkürzung bereits automatisch eintritt.