Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge trotz falscher Lohnabrechnung

BFH VI B 45/17 am 11. Februar 2017

Haben Sie als Arbeit­nehmer einen An­spruch auf Zahlung von Sonn­tags-, Feier­tags- und Nacht­arbeits­zuschläge neben Ihrem Grund­lohn und rechnet Ihr Arbeit­geber diese Zu­schläge für tat­sächlich ge­leistete Arbeiten versehent­lich nicht lohn­steuer­frei ab, obwohl die Zu­schläge nicht die in § 3b EStG geregelten Prozent­sätze übersteigen, so können Sie die Zu­schläge im Rahmen Ihrer Steuer­erklärung als steuer­freie Einkünfte erklären, so der BFH in seinem Urteil vom 31.01.2018.

Unser Steuer­berater-Tipp aus Kassel:
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