Steuerfreiheit der Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge trotz falscher Lohnabrechnung
BFH VI B 45/17 am 11. Februar 2017
Haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge neben Ihrem Grundlohn und rechnet Ihr Arbeitgeber diese Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeiten versehentlich nicht lohnsteuerfrei ab, obwohl die Zuschläge nicht die in § 3b EStG geregelten Prozentsätze übersteigen, so können Sie die Zuschläge im Rahmen Ihrer Steuererklärung als steuerfreie Einkünfte erklären, so der BFH in seinem Urteil vom 31.01.2018.
Unser Steuerberater-Tipp aus Kassel:
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